Randstad Letselschade & Advies | Professionelle Unterstützung bei Personenschäden
Nach einem Unfall mit Personenschaden können Sie sich auf unsere erfahrene Hilfe verlassen. Wenn eine andere Partei am Unfall beteiligt ist, übernimmt in der Regel deren Versicherung die Zahlung der Schadenersatzsumme. Aber auch wenn kein weiterer Unfallbeteiligter vorhanden ist, kann in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Unsere Kosten stellen wir direkt der Versicherung der Gegenseite in Rechnung – für Sie bleibt unsere Dienstleistung vollständig kostenfrei.
Warum Sie uns vertrauen können:
• Mehr als 25 Jahre Erfahrung – Wir haben über 20.000 Unfallopfern zu einer gerechten Entschädigung verholfen.
• Individuelle Schadensberechnung – Unsere Juristen erstellen eine detaillierte Berechnung, damit Sie die volle und faire Summe erhalten, die Ihnen zusteht.
• Rechtsberatung in Ihrer Sprache – Wir sprechen Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch und Bulgarisch und berücksichtigen kulturelle und religiöse Besonderheiten.
• Keine versteckten Kosten – Bei anerkannter Haftung ist unsere Arbeit für Sie komplett kostenlos. Es fallen keine Selbstbeteiligungen oder zusätzlichen Gebühren an.
Unser Ablauf:
Sie füllen unser Kontaktformular aus.
Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um Ihre Situation zu besprechen.
Wir vereinbaren einen Termin mit einem unserer Spezialisten – wahlweise bei Ihnen zu Hause oder in unserem Büro.
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Versicherung und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche professionell durchgesetzt werden.
Typische Fälle von Personenschäden:
• Verkehrsunfälle – Unfälle mit Auto, Fahrrad, Motorrad oder als Fußgänger.
• Tierbissverletzungen – Zum Beispiel Hundebisse, bei denen der Tierhalter haftet.
• Arbeitsunfälle – Gesundheitsschäden, die während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg entstehen.
• Sonstige Unfälle – Beispielsweise Sportunfälle oder Stürze durch Fahrlässigkeit Dritter.
Was wir unter Personenschaden verstehen:
Personenschaden liegt vor, wenn Sie körperliche oder seelische Beeinträchtigungen durch das Verschulden einer anderen Person erlitten haben. Dazu zählen entgangene Einnahmen, Kosten für medizinische Behandlungen, Haushaltshilfen oder Schmerzensgeld. Versicherungen prüfen solche Ansprüche oft kritisch – genau hier setzen wir an: Wir vertreten Ihre Interessen, setzen Ihre Ansprüche konsequent durch und sorgen dafür, dass Sie nicht benachteiligt werden.
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